Den sogenannten "Angelschein" gibt es in Deutschland nicht! Dieser Begriff ist lediglich ein anderer umgangssprachlicher Ausdruck für die amtlich
richtige Bezeichnung „Fischereischein“.
WICHTIG:
Wer in Deutschland angeln will, muss am Gewässer stets 2 Dokumente mit sich führen:
- den Fischereischein
UND (!)
- den Fischereierlaubnisschein!
Der Unterschied lässt sich – wie so oft - am Beispiel „Auto“ erklären:
- Der Führerschein bescheinigt Ihnen, dass Sie fähig und berechtigt sind ein Fahrzeug zu führen. Um einen Führerschein zu erhalten, müssen Sie sich vorbereiten und eine Prüfung absolvieren.
- Der KFZ-Schein erlaubt Ihnen, GENAU DIESES EINE FAHRZEUG führen zu dürfen. Einen KFZ-Schein erwerben Sie mit dem Fahrzeug bei einem Händler.
Übertragen auf die Fischerei bedeutet das:
- Der Fischereischein (ugs. „Angelschein“) bescheinigt Ihnen, dass Sie fähig und berechtigt sind ein Angelgerät einzusetzen. Um den Fischereischein zu erhalten, müssen Sie sich vorbereiten und eine Prüfung absolvieren.
- Der Fischereierlaubnisschein (ugs. „Gewässerkarte“) erlaubt Ihnen GENAU AN DEM EINEN GEWÄSSER fischen zu dürfen. Einen Fischereierlaubnisschein erwerben Sie beispielsweise (unter Vorlage des Fischereischeins) in einem Angelladen.
In der Bundesrepublik Deutschland ist, zur Ausübung der Fischerei, der Fischereischein vom Gesetzgeber vorgeschrieben.
Jede Person die die Fischerei ausübt, muss Inhaber eines Fischereischeins sein. Diese Person muss den Fischereischein am Gewässer stets mit sich führen und auf Verlangen den Polizeivollzugsbeamten, den Dienstkräften der Ordnungsbehörden und den Fischereiaufsehern zur Prüfung aushändigen…
WICHTIG:
Es gibt keinen "Bundesfischereischein". Das Fischereirecht in Deutschland ist „Länder-Sache“, dass heisst jedes Bundesland hat sein eigenes Fischereigesetz und eigene Prüfungsmodalitäten. Die Bundesländer erkennen aber untereinander die Fischereischeine des jeweilig anderen Bundeslandes an.
Den Fischereischein erhalten Sie nur bei der Behörde! In der Regel beim Ordnungs- oder Bürgermeisteramt, wo Sie auch Ihren 1. Wohnsitz gemeldet haben.
Sie benötigen hierzu:
- Ihren Personalausweis,
- ein Passfoto
- und den Nachweis über die Fischerprüfung (Prüfungzeugnis). Dieses erforderliche Zeugnis erhalten Sie unmittelbar nach bestandener Fischerprüfung.
Für die Erstellung des Fischereischeins wird von der Behörde eine Gebühr erhoben.
Üblicherweise wird die Fischerprüfung bei der Behörde absolviert, bei der Sie Ihren
1. Wohnsitz gemeldet haben - dort erfolgt auch die Anmeldung.
Die Anmeldung zur Fischerprüfung erfolgt durch den Teilnehmer selbst. Die Modalitäten können je nach Behörde unterschiedlich sein.
Die derzeitige Prüfungsgebühr beträgt 50,00 EUR pro Person (Stand: 08/2012).
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie ca. 4 Wochen vor dem Prüfungstermin von der Unteren Fischereibehörde die schriftliche Einladung zur Prüfung mit Angaben zum Termin und Prüfungsort.
Detaillierte Informationen zur Fischerprüfung NRW erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Ordnungs- oder Bürgermeisteramt.
Unser TIPP: Unter Vorlage einer „begründeten Ausnahmegenehmigung“ (z.B. berufsbedingt), können Sie auch an jeder anderen Prüfung in NRW teilnehmen. Diese Genehmigung erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Ordnungsamt (die Gebühr beträgt derzeit ca. 15 EUR). Damit hätten Sie mehr Auswahlmöglichkeiten bei Ihrer Terminwahl...
(Alle Preisangaben ohne Gewähr!
Aktuelle Informationen zu Gebühren erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Behörde.)
Die Prüfungstermine werden von Ihrer zuständigen Behörde festgelegt und frühzeitig veröffentlicht.
Nach Ihrer rechtzeitigen Anmeldung erhalten Sie ca. 4 Wochen vor dem
Prüfungstermin von der Unteren Fischereibehörde die schriftliche Einladung zur
Prüfung mit Angaben zum Termin und Prüfungsort.
Beachten Sie bitte immer den Anmeldeschluss zur Fischerprüfung!
Denn oftmals finden die Prüfungen nur 2 mal pro Jahr (Frühjahr und Winter) statt - und eine versäumte Anmeldung bedeutet: Warten auf den nächsten Termin!
Bei der Fischerprüfung in Nordrhein-Westfalen werden Sie in Theorie und Praxis geprüft. Sie müssen folgende 3 Schritte absolvieren:
1. Schritt: Die Theoretische Prüfung
Hierzu werden Ihnen 60 Fragen im Multiple-Choice-Verfahren (1 Richtige aus 3 alternativen Antworten) aus den Prüfungsgebieten Allgemeine Fischkunde, spezielle Fischkunde, Gewässerkunde und Fischhege, Natur- und Tierschutz, Gerätekunde und Gesetzeskunde gestellt.
Sie haben diesen Teil der Prüfung bestanden, wenn Sie innerhalb von 90 Minuten, mindestens 45 Fragen - davon mindestens 6 aus den jeweiligen Prüfungsgebieten - richtig beantwortet beantwortet haben.
2. Schritt: Die Fischarten-Erkennung
Von 44 möglichen Fischen (42 Fische und 2 Krebse), werden Ihnen nach dem Zufallsprinzip 6 Fische auf sogenannten Fischkarten aufgezeigt.
Sie haben diesen Teil der Prüfung bestanden, wenn Sie von diesen 6 mindestens 4 Fische mit Namen richtig benannt haben.
3. Schritt: Der Rutenbau
Es wird Ihnen nach dem Zufallsprinzip, oder durch den Prüfungsausschuss die Aufgabe gestellt, 1 von 10 möglichen Ruten zusammen zu bauen.
Sie haben diesen Teil der Prüfung bestanden, wenn Sie diese ausgewählte Rute und das notwendige Zubehör waidgerecht zusammengebaut bzw. zusammengestellt haben, und nach einem Punktesystem von 28 möglichen Punkten mindestens 25 Punkte erreicht haben.
Sie haben einen vollen Terminplan und sind sehr engagiert? Sie sind zielstrebig und wünschen eine effiziente Vorbereitung auf die Fischerprüfung?
Dann haben wir die Lösung für Sie:
Unsere GentleFisher-Vorbereitungskurse richten sich speziell an Interessierte, die eine kompakte und zielgerichtete Vorbereitung zur Fischerprüfung wünschen.
Sie erhalten direkt nach Ihrer verbindlichen Anmeldung das erforderliche Schulungsmaterial inklusive aller Prüfungsfragen und Lösungen und können sich so auf die Theorie individuell vorbereiten.
An den Praxistagen beantworten wir offene Fragen, geben Tipps und Tricks, und trainieren intensiv, ausführlich und prüfungsnah den Rutenbau, sowie die Fischartenbestimmung. Testprüfungen runden Ihre Vorbereitungen ab und decken mögliche Lerndefizite auf.